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Aufgepasst! Das solltest du über strukturellen Rassismus bei der Jobsuche wissen

Ein Blick in die USA und ein Aufatmen: Im Prozess um George Floyds Tod wurde der Ex-Polizist in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Doch die Arbeit in den USA muss weitergehen und auch hier in Deutschland müssen wir Rassismus weiterhin thematisieren.

Ein Blick in die USA und ein Aufatmen: Im Prozess um George Floyds Tod wurde der Ex-Polizist in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Doch die Arbeit in den USA muss weitergehen und auch hier in Deutschland müssen wir Rassismus weiterhin thematisieren.

28.04.2021 | Ein Beitrag von Laura Hofschlag | Bilder: Unsplash

Diversität, Vielfalt und Inklusion sind Begriffe, die nicht einfach nur beiläufig verwendet werden sollten, sondern auch gelebt werden müssen. Im Alltag genauso wie auf dem Arbeitsmarkt. Für eine richtige Umsetzung ist es daher wichtig, sich mit den Themen Rassismus und Diskriminierung auseinander zu setzen und das Ausmaß des Problems zu verstehen, unter dem viele aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung leiden müssen. 

Rassismus versus Diskriminierung

Wann spricht man von Rassismus und wann von Diskriminierung? Die beiden Begriffe sind eng miteinander verbunden, aber dennoch kein Synonym.

Rassismus ist eine Ideologie oder Weltansicht, die auf der Rassentheorie basiert. Die Rassentheorie teilt Menschen, anhand ihrer äußerlichen Merkmale, in verschiedene „Rassen“. Äußerliche Merkmale sind zum Beispiel die Hautfarbe oder Gesichtszüge, aber auch intellektuelle Fähigkeiten werden mit einbezogen. Aus heutiger Sicht ist diese Ansicht vollkommen willkürlich und wissenschaftlich widerlegt. Es gibt jedoch immer noch Menschen, die an dieser Ideologie festhalten und sich als Angehörige einer bestimmten „Rasse“, Anderen überlegen fühlen.

Die Neuen deutschen Medienmacher*innen sprechen von Rassismus, wenn „strukturell benachteiligte Gruppen oder einzelne Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (z. B. Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion) pauschal abgewertet werden“.

Unter Diskriminierung fallen konkrete Handlugen, gegenüber einer als minderwertig bezeichneten Gruppe. Dieses Verhalten entsteht meist aus dem Überlegenheitsgefühl und grenzt aus, benachteiligt und/ oder belästigt. Von Diskriminierung können auch Menschen aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts betroffen sein.

Im Jahr 1965 haben sich die Vereinten Nationen (UN) in einem Internationalen Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung gestellt. Die UN definiert Diskriminierung wie folgt:

„jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“

Seriöser Fakt: Der Begriff "Rasse" soll auch aus dem Grundgesetz gestrichen werden. In Artikel 3 heißt es derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diese Wortwahl vermittelt, es gäbe noch immer menschliche Rassen. Im März hat sich die Bundesregierung auf die Formulierung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geeinigt – „Rasse“ wird abgelöst von „durch Diskriminierung aus rassistischen Gründen“.

Begriffserklärungen

Struktureller Rassismus

Der strukturelle Rassismus ist nicht in der Interaktion zwischen einzelnen Menschen zu finden. Routinen und Abläufe sind so angelegt, dass einige Menschen privilegiert werden und andere schlechter gestellt sind. Die Strukturen sind meist schwer zu erkennen, da sie als vertraut angesehen und nicht auf den ersten Blick als diskriminierend erkannt werden – anders als bei konkreten rassistischen Handlungen. Ein typisches Beispiel: Menschen mit ausländisch-klingenden Namen erhalten bei gleicher Qualifikation deutlich mehr Absagen auf Bewerbungen. Dazu später mehr.

Institutioneller Rassismus – das kollektive Versagen einer Organisation

Laut dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung ist institutioneller Rassismus „das kollektive Versagen einer Organisation, für Menschen bezüglich ihrer Hautfarbe, Kultur, Religion und ethnischen Herkunft [oder Zuschreibung] geeignete und professionelle Leistungen und Angebote zu erbringen. Er lässt sich in Prozessen, Einstellungen und Verhaltensweisen festmachen, welche auf eine Diskriminierung hinauslaufen und durch unbewusste Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypen, die oben genannten Personen individuell oder kollektiv benachteiligen“. Das AntiDiskriminierungs-Büro (ABS) erklärt, dass sich institutioneller Rassismus in Gesetzen, internen Regeln oder Vorschriften von Organisationen und den Handlungsroutinen ihrer Mitarbeiter*innen verbirgt.

Individueller Rassismus – für viele Betroffene Alltag

Unter individuellem Rassismus versteht man konkrete Handlungen auf der persönlichen Ebene – wie in etwa eine herabwürdigende Bemerkung. Individueller Rassismus charakterisiert sich durch Ignoranz und ist für viele Betroffene „Alltagsrassismus“


 

Exkurs: Racial Profiling

Wenn die Polizei Menschen aufgrund äußerer Merkmale kontrolliert und verdächtigt, ohne, dass es dafür einen bestimmten Grund gibt, spricht man von Racial Profiling.

Eine Studie aus dem Jahr 2017 der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) belegt, dass in Deutschland 14 Prozent der Schwarzen Menschen in den vergangenen fünf Jahren Racial Profiling erlebt haben. Bei den Behörden wurden 2019 lediglich 51 Beschwerden wegen Racial Profiling gemeldet. Das ABS erklärt sich den Unterschied dadurch, dass es in Deutschland wenige unabhängige Beschwerdestellen gibt. Wenn Betroffene eine Beschwerde bei der Polizei einreichen führe das oft zu Gegenanzeigen – ein Gerichtsprozess ist vielen zu aufwendig.

Rassismus/ Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt 

Zusätzlich zu Artikel 3 des Grundgesetz, ist am 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll vor Diskriminierungen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität stattfinden.

Es enthält Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber*innen, als auch Arbeitnehmer*innen:

  • Der gesamte Bewerbungsprozess (auch die Stellenanzeige) muss diskriminierungsfrei ausgelegt sein.
  • Arbeitnehmer*innen haben Schutz vor Benachteiligungen und Anspruch auf Schadensersatz, sollte dieser Schutz nicht gewährleistet sein.
  • In Betrieben muss eine Beschwerdestelle eingerichtet sein, sodass sich Arbeitnehmer*innen bei ihren Arbeitgeber*innen über Benachteiligungen beschweren können.
  • Arbeitgeber*innen müssen dafür Sorge tragen, dass Diskriminierungen unterbleiben und gegen Arbeitnehmer*innen vorgehen, die andere Kolleg*innen diskriminieren.

Doch die Realität sieht anders aus.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagt Herbert Brücker, Leiter des Bereichs Migration und Integration am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, „Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gibt es definitiv“. Zudem schweigen viele Betroffene, da sie glauben, ihre Erfahrung sind nicht „schlimm genug“ für einen Schadensersatzanspruch.

Auch Thomas Liebig, Migrationsexperte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, spricht im Februar davon, dass es Menschen aus zugewanderten Familien auf dem deutschen Arbeitsmarkt schwerer haben.

…bei der Jobsuche

Eine Studie des Soziologen und Migrationsforschers Ruud Koopmans zeigt: Bewerber*innen mit einem albanischen, irakischen, marokkanischen, russischen oder türkischen Hintergrund werden benachteiligt. „Personen, die aus afrikanischen und muslimischen Ländern stammen, sind eindeutig von Diskriminierung betroffen“, so Koopmans.

Über zwei Jahre haben er und sein Team fiktive Bewerbungen geschrieben. Was die Bewerbungen alle gemeinsam hatten: Alle Jobanwärter*innen sind 1992 in Deutschland geboren, sind hier zur Schule gegangen und möchten, nach abgeschlossener Ausbildung und gesammelten Berufserfahrungen, erstmals den Arbeitgeber wechseln. Jedoch ließen bei einigen der Name, die Bewerbungsbilder und die Angaben zu sozialem Engagement darauf schließen, dass ihre Vorfahren aus einem anderen Land stammen oder sie muslimischen Glaubens sind. Informationen, die bei geeigneter Qualifikation, irrelevant für die Arbeitgeber*innen sein sollten. Dies war bei Bewerber*innen mit Vorfahren aus europäischen, ostasiatischen oder nordamerikanischen Ländern auch der Fall. Diese Menschen wurden genauso behandelt, wie Menschen ohne Migrationshintergrund. Im Gegensatz dazu stehen Bewerber*innen aus Albanien und Marokko. Währen die Arbeitgeber*innen sechs von zehn deutschstämmigen Bewerber*innen positiv antworteten, galt das nur für vier von zehn Bewerber*innen mit Vorfahren aus Albanien und Marokko. Bewerber*innen mit äthiopischen Vorfahren erging es ähnlich. Sie bekamen 17 Prozent weniger positive Rückmeldungen als deutschstämmige Jobanwärter*innen – bei gleicher Qualifikation. 

Arbeitgeber*innen entscheiden immer noch geprägt von längst veralteten Stereotypen. Verbessern kann man dieses Verhalten, indem Firmen in der Personalabteilung auf Diversität setzen oder Personaler*innen eine Bewerbung von unten nach oben lesen. Bedeutet: Es geht erst um die Berufserfahrungen, die Ausbildung oder die Schullaufbahn und erst dann um den Namen oder das Gesicht der Person.

strukturellerrassismus
Veraltete Stereotypen sind oft noch entscheidende Faktoren auf dem Arbeitsmarkt (Bild: Christina @ wocintechchat.com, unsplash).

Migration Pay Gap

Die Migration Pay Gap beschreibt die Lohnlücke, bei gleichen strukturellen Bedingungen, zwischen Menschen aus Einwandererfamilien und Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Lohnlücke ist bis dato wenig erforscht und überschneidet sich mit der Gender Pay Gap – insbesondere Frauen aus Einwandererfamilien sind von Diskriminierung betroffen. Ein aktueller Bericht der International Labour Organization (ILO) spricht von circa 13 Prozent.

Was DU tun kannst!

Sei aufmerksam, sensibilisiere dich und brich dein Schweigen. Gegen Rassismus solltest du dich immer einsetzen. Außerdem:

  1. Sprich mit Betroffenen und vor allem: Hör ihnen zu!
  2. Unterschreibe Petitionen gegen Rassismus, zum Beispiel hier.
  3. Engagiere dich im Bereich Anti-Rassismus
  4. Achte auf deine Sprache – Sprache hat Macht. Amnesty International hat ein Glossar für diskriminierungssensible Sprache zusammengestellt.

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