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EmpCo‑Richtlinie: Was sie bedeutet – und wie sie Arbeitgeber:innen und Bewerber:innen prägt

Was die EmpCo-Richtlinie für Recruiting, Employer Branding und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet.

Was die EmpCo-Richtlinie für Recruiting, Employer Branding und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet.

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20.03.2026 - Ein Beitrag von Marcus Noack, Bild: ChatGPT

Die EU‑Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (kurz: EmpCo‑Richtlinie) markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit kommunizieren – auch im Kontext des Arbeitsmarktes. Ab dem 27. September 2026 gelten verbindliche Vorgaben für sämtliche unternehmerische Kommunikation über Umwelt‑ oder Nachhaltigkeitsaspekte, mit klaren Konsequenzen für Employer Branding, Bewerberkommunikation und die Wahrnehmung als attraktiver, glaubwürdiger Arbeitgeber.

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Was ist die EmpCo‑Richtlinie überhaupt?

Die EmpCo‑Richtlinie (EU 2024/825) ist ein EU‑weiter Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Greenwashing und zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Sie erweitert bestehende Vorschriften gegen unfaire Geschäftspraktiken und reguliert Umweltaussagen (sogenannte „Green Claims“) in der kommerziellen Kommunikation. Konkret heißt das: Firmen dürfen keine pauschalen oder irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen machen, ohne diese wissenschaftlich belegbar und transparent zu untermauern.

Die Richtlinie arbeitet mit sogenannten „Per-se-Verboten" – Praktiken, die automatisch als unlauter gelten, ohne dass ein Einzelfall geprüft werden muss. Die wichtigsten neuen Regeln:
Allgemeine Umweltaussagen sind Geschichte. Generische Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „ökologisch", „klimafreundlich" oder „CO₂-neutral" sind nur noch zulässig, wenn sie auf demselben Medium eindeutig spezifiziert werden oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung bzw. einem gültigen Siegel beruhen. CSR Tools Wer also weiterhin mit „nachhaltig" wirbt, muss unmittelbar daneben erklären, was genau das bedeutet – und es belegen.

Eigene Siegel sind unzulässig. Unzulässig ist künftig jedes Nachhaltigkeitssiegel, das nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht oder nicht von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Das Zertifizierungssystem muss transparent, diskriminierungsfrei zugänglich und unabhängig kontrolliert sein. Kleeberg Das Ende der selbstgebastelten grünen Logos ist damit besiegelt. Kompensation ist kein Freifahrtschein. „Klimaneutral"-Produktbehauptungen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen durch Offsetting beruhen, sind verboten. Kompensation darf nur transparent als Engagement kommuniziert werden – ohne dem Produkt Neutralität zuzuschreiben. Zukunftsversprechen brauchen Substanz. Aussagen wie „klimaneutral bis 2030" bleiben nur dann zulässig, wenn Unternehmen konkrete Zwischenziele definieren, einen nachvollziehbaren Reduktionsplan vorlegen und externe Prüfungen ermöglichen. Kein Cherry-Picking mehr. Verboten ist es, einen Eindruck über die Gesamtumweltleistung eines Produkts oder Unternehmens zu vermitteln, wenn die Aussage tatsächlich nur Teilaspekte betrifft. Kleeberg Wer nur die Verpackung aus recyceltem Material fertigt, darf das Gesamtprodukt nicht als „nachhaltig" vermarkten. Bei Verstößen drohen keine Bagatellen: Bußgelder können mindestens 4 % des Jahresumsatzes betragen. Eberle Hinzu kommen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände sowie handfeste Reputationsschäden.

Die Zeitlinie: Wann tritt was in Kraft?

Die Richtlinie ist seit dem 26. März 2024 auf EU‑Ebene in Kraft; sie muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und wird ab 27. September 2026 für Unternehmen verbindlich. Hier ist Präzision gefragt, denn rund um die Fristen herrscht immer noch Verwirrung. Die EmpCo-Richtlinie wurde am 6. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. März 2024 in Kraft. Industrie- und Handelskammer Damit begann die Umsetzungspflicht für die Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten mussten EmpCo bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen – für Unternehmen gelten die neuen Vorschriften verbindlich ab dem 27. September 2026. Deutschland hat diese Frist eingehalten: Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt – über das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" sowie das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts". Wichtig für alle, die auf Zeit spielen: Das neue UWG sieht keine Übergangsfrist und keine Schonfrist für bereits produzierte Waren vor. Produkte und Marketingmaterialien, die den neuen Standards nicht entsprechen, können ab dem 27. September 2026 sofort abgemahnt werden. 

Warum ist das wichtig – auch für den Arbeitsmarkt?

Auf den ersten Blick mag EmpCo wie ein regulatorisches Thema aus dem Marketing‑ oder Produktbereich wirken. Doch ihre Auswirkungen reichen weit darüber hinaus – insbesondere in einem Arbeitsmarkt, der sich zunehmend über Purpose, Nachhaltigkeitswerte und Sinnstiftung definiert.

Im Kontext von Employer Branding, HR‑Kommunikation und Recruiting bedeutet das:

  • Transparenz wird zur Pflicht: Arbeitgeber:innen müssen in ihrer Kommunikation über Nachhaltigkeitsziele, ökologische Leistungen oder „grüne Unternehmenskultur“ mit konkreten, belegbaren Daten arbeiten – und nicht bloß mit Schlagworten wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“.

  • Greenwashing wird rechtlich sanktioniert: Wer solche Aussagen nutzt, ohne sie zu untermauern, riskiert Abmahnungen, rechtliche Verfahren oder Reputationsschäden – nicht nur gegenüber Konsument:innen, sondern auch gegenüber potenziellen Bewerber:innen, die heute hohe Erwartungen an authentische Nachhaltigkeitskommunikation haben.

  • Employer Branding muss glaubwürdig werden: Employer‑Value‑Propositions (EVP), Karrierewebseiten, Stellenanzeigen oder Social‑Media‑Posts dürfen keine vagen Nachhaltigkeitsaussagen enthalten, sondern müssen zielgerichtet, belegbar und konsistent sein.

Greenwashing im Recruiting: Das unterschätzte Risiko

Während die rechtliche Debatte rund um EmpCo sich bislang auf Produktkommunikation konzentriert, zeichnet sich ein Trend ab, der HR-Abteilungen direkt betrifft: Auch in der Kandidatenkommunikation sind vage Nachhaltigkeitsbehauptungen ein wachsendes Risiko. Wenn ein Unternehmen in einer Stellenanzeige damit wirbt, „klimaneutral zu wirtschaften" oder „nachhaltig zu handeln", und diese Aussagen nicht belegt werden können, ist das nicht nur moralisch problematisch – es kann als Teil einer Gesamtkommunikationsstrategie rechtliche Angriffsfläche bieten. Die Grenze zwischen erlaubtem Employer Branding und unzulässigem Greenwashing wird durch EmpCo erheblich enger gezogen. Besonders brisant: Im Jahr 2024 gaben 82 % der Bewerberinnen und Bewerber an, einen Wechsel zu einem Green Job oder nachhaltigen Arbeitgeber in Betracht zu ziehen, wenn sie ein attraktives Angebot erhalten. 59 % der Bewerberinnen und Bewerber ist es wichtig, schon im Bewerbungsprozess Informationen zum Stellenwert der Nachhaltigkeit und zu den entsprechenden Initiativen des Arbeitgebers zu erhalten. Stepstone Nachhaltigkeit ist also nicht mehr nur ein Nice-to-have im Employer Branding – sie ist ein entscheidender Faktor im War for Talent. Das schafft eine echte Spannung: Die Nachfrage nach glaubwürdigen Nachhaltigkeitsversprechen steigt, gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen an eben diese Versprechen. Unternehmen, die hier nicht liefern können, riskieren gleich doppelt: erstens rechtlich durch mögliche Abmahnungen, zweitens strategisch durch den Verlust talentierter Kandidatinnen und Kandidaten, die grüne Lügen durchschauen. Die Antwort kann nur eine sein: Authentizität statt Attitüde. Wer als Arbeitgeber mit Nachhaltigkeit wirbt, muss diese operational verankert haben – in Prozessen, Zertifizierungen, messbaren Zielen.

Was müssen Bewerber jetzt wissen?

Praktisch gesprochen lassen sich einige konkrete Empfehlungen ableiten:

  1. Schau auf Zertifizierungen, nicht auf Schlagworte. Begriffe wie „grün", „nachhaltig" oder „klimafreundlich" sagen nach September 2026 rechtlich nichts mehr, wenn sie nicht belegt sind. Zertifizierungen wie der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder ein EMAS-Zertifikat sind dagegen geprüfte Nachweise. Unternehmen, die weiterhin mit Siegeln arbeiten wollen, müssen auf geprüfte Systeme wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel setzen. 
  2. Hinterfrage Zukunftsversprechen. „Wir werden bis 2030 klimaneutral" ist nach EmpCo nur zulässig, wenn ein konkreter Plan mit messbaren Zwischenzielen und externer Prüfung vorliegt. Frag in Bewerbungsgesprächen danach – die Antwort zeigt, wie ernst das Thema wirklich genommen wird.
  3.  Achte auf Social Washing. Die EmpCo-Richtlinie schützt nicht nur vor Umwelt-, sondern auch vor sozialen Täuschungen – faire Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung rücken in den Fokus. WBS.LEGAL Auch soziale Versprechen, die nicht der Realität entsprechen, fallen in den Anwendungsbereich.
  4. Nutze die neue Transparenzpflicht als Verhandlungsmasse. Unternehmen sind künftig verpflichtet, Nachhaltigkeitsziele öffentlich zugänglich und nachvollziehbar zu machen. Das gibt Kandidatinnen und Kandidaten eine starke Grundlage für informierte Entscheidungen – und für Gespräche über konkrete Maßnahmen im Bewerbungskontext.

Wie verändert EmpCo die Stakeholder‑Kommunikation von Arbeitgebern?

Die EmpCo-Richtlinie richtet sich zwar primär an die B2C-Kommunikation gegenüber Endverbraucherinnen und -verbrauchern. Doch Unternehmenskommunikation funktioniert nicht in Silos. Was ein Unternehmen öffentlich über seine Nachhaltigkeit behauptet – auf der Website, in Pressemitteilungen, in Stellenanzeigen oder auf LinkedIn – fällt in den Anwendungsbereich, sobald es sich an die Allgemeinheit richtet. Alles, was Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Bewerbung von Produkten sagen oder zeigen, fällt unter die Regelung – einschließlich Bilder und Symbole, die Nachhaltigkeit suggerieren. Für Stakeholder-Kommunikation im weitesten Sinne bedeutet das: Die Zeit des einfachen Greenwashings in Investoren-Decks, Nachhaltigkeitsberichten-Ausschnitten in Werbematerial oder in Employer-Branding-Kampagnen ist vorbei. Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig klar, objektiv, öffentlich einsehbar und überprüfbar sein. Konkret sollten Arbeitgeber ihre gesamte externe Kommunikation – nicht nur Produktmarketing, sondern auch Karriereseiten, Stellenausschreibungen und ESG-Kommunikation – einem kritischen Review unterziehen. Legen Sie realistische und nachverfolgbare Ziele fest und kommunizieren Sie diese klar und nachvollziehbar. Veröffentlichen Sie regelmäßige Berichte, die Fortschritte und Herausforderungen offenlegen. PwC Das schafft Vertrauen – bei Investoren, Geschäftspartnern und, ganz entscheidend, bei Talenten. Die konsequente Ausrichtung auf verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln fördert die Identifikation der Mitarbeitenden mit den Unternehmenswerten, erhöht die Bindung bestehender Talente und zieht neue qualifizierte Fachkräfte an. Blogs Employer Branding und Compliance sind damit keine Gegensätze mehr, sondern zwei Seiten derselben Medaille.

Aus Kandidatenperspektive verändert EmpCo das Spiel auf eine sehr konkrete Weise: Es entstehen neue Möglichkeiten, Arbeitgeber auf ihre Versprechen hin zu überprüfen – und die Messlatte dafür liegt höher als je zuvor. Zukünftig müssen Arbeitgeber, die mit Nachhaltigkeitsversprechen in Stellenanzeigen oder auf Karriereseiten werben, diese Aussagen auf Anfrage belegen können. Das bedeutet für Kandidatinnen und Kandidaten: Der kritische Blick auf Karriereseiten lohnt sich mehr denn je. Wenn ein Unternehmen schreibt, es sei „klimaneutral", sollte man fragen: Durch welche anerkannte Zertifizierung? Welches Reduktionsziel liegt vor? Welche externen Prüfungen gibt es? Unternehmen, die sich frühzeitig umstellen, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern können das gestiegene Vertrauen in ihre Aussagen auch strategisch nutzen. CSR Tools Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie offen, belegt und ohne Marketingblabla kommunizieren, sind in Zukunft die verlässlicheren Arbeitgeber – nicht nur ökologisch, sondern auch kulturell. EmpCo zwingt Unternehmen dazu, Kommunikation neu zu denken, besonders dort, wo Nachhaltigkeit Teil der Identität und Strategie ist:

1. Weg von Floskeln – hin zu belegten Aussagen

Allgemeine Begriffe wie „wir sind klimaneutral“ oder „wir sind nachhaltig“ sind ohne konkrete Beweise oder Zertifizierungen künftig nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen Unternehmen:

  • Messbare KPIs nennen

  • Externe Zertifizierungen oder Audit‑Ergebnisse einbinden

  • Ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien transparent erklären

Damit wird doppelte Wirkung erzielt: Die Kommunikation wird juristisch sicherer – und für Bewerber:innen deutlich glaubwürdiger.

2. Transparenz über Maßnahmen, nicht nur Werte

EmpCo betrifft nicht nur Produktkommunikation – vielmehr erstreckt sich der Fokus auch auf jede Aussage, die positive ökologische Auswirkungen suggeriert, ob textlich, visuell oder symbolisch. Das bedeutet etwa:

  • Bildsprache (z. B. Naturbilder, Icons)

  • Slogans oder Claims in Jobinseraten

  • Karriereseiten‑Texte mit Umweltaussagen

Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre gesamte externe Kommunikation nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich abgesichert ist.

3. Glaubwürdigkeit im Recruiting‑Pitch

Kandidaten fragen heute nach Purpose, Impact und Unternehmenskultur – und prüfen Arbeitgeber zunehmend kritisch. EmpCo schafft eine gemeinsame Grundlage: Aussagen, die transparent und belegbar sind, stärken das Vertrauen potenzieller Bewerber:innen langfristig. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, als „Greenwasher“ wahrgenommen zu werden – ein Image‑Risiko im Wettlauf um Talente.

Wie wird EmpCo Greenwashing vermeiden helfen?

Greenwashing entsteht, wenn Nachhaltigkeitsbotschaften so formuliert werden, dass sie stärker wirken, als die tatsächliche Leistung es rechtfertigt. EmpCo setzt hier an mehreren Stellen an:

  • Allgemeine Begriffe ohne Nachweis werden verboten – etwa „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“.

  • Eigenentwickelte Siegel ohne extern zertifizierte Systeme sind nicht mehr zulässig.

  • Zukunftsaussagen müssen klar belegt werden – mit Zwischenzielen, quantifizierten Maßnahmen und – idealerweise – unabhängiger Validierung.

Das Ziel: Kommunikation, die orientiert, nicht manipuliert. Für Arbeitgeber bedeutet das, ihre Nachhaltigkeitsstrategie nicht nur zu erklären, sondern sie auch nachweisbar zu machen – im Recruiting, in der Marke und im Außenimage.

Was bedeutet das für Bewerber:innen?

Für Jobsuchende ändert sich vor allem eines: Sie werden klarere, besser belegte Informationen über Umwelt‑ und Nachhaltigkeitskriterien von Arbeitgebern erhalten – statt vager Versprechen. Das hat direkte Konsequenzen:

  • Bewerber:innen können nachhaltigkeitsbezogene Claims leichter bewerten.

  • Unternehmen, die ernsthaft engagiert sind, bieten verlässlich fundierte Argumente.

  • HR‑Abteilungen müssen Kommunikationskompetenz aufbauen, die sowohl juristisch sicheren als auch strategisch überzeugenden Content liefert.

Fazit: EmpCo als Chance für einen gereiften nachhaltigen Arbeitsmarkt

Die EmpCo-Richtlinie ist kein bürokratisches Anhängsel der Brüsseler Regulierungsmaschine – sie ist ein Paradigmenwechsel in der Art, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen dürfen. Und dieser Paradigmenwechsel strahlt weit über Produktregale hinaus bis in den Arbeitsmarkt. Langfristig trägt EmpCo zum übergeordneten Ziel der EU bei: Bis 2050 soll Europa klimaneutral sein und gleichzeitig eine Wirtschaft entwickeln, die Kreislaufwirtschaft und echte Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt. Gouvernement Luxembourgeois Das erfordert Unternehmen, die nicht nur grün wirken, sondern grün sind – und das beweisen können. Für den grünen und nachhaltigen Arbeitsmarkt bedeutet das eine Aufwertung echter Substanz. Die EmpCo-Richtlinie muss nicht zu weniger Werbung mit Umweltvorteilen führen, wohl aber zu besserer, weil glaubwürdigerer. Haufe Unternehmen, die jetzt in echte Nachhaltigkeit investieren und das transparent kommunizieren, werden im Wettbewerb um die besten Talente die Nase vorn haben – weil die Generation, die heute in den Arbeitsmarkt eintritt, den Unterschied zwischen grüner Fassade und grünem Kern kennt. Und ab Herbst 2026 muss auch das Recht diesen Unterschied kennen.

Quellen / Weiterführende Links

  1. EU‑EmpCo‑Richtlinie – Hintergründe und Bedeutung für Unternehmen, GFAW (Englisch)

  2. Zeitplan und Rechtsumsetzung der EmpCo‑Richtlinie, Milk.

  3. FAQs zu Umweltaussagen und implied claims (EU‑Kommission) KPW Rechtsanwälte

  4. Bedeutung der EmpCo für nachhaltige Kommunikation, Haufe.de

  5. Begriffskontrolle und Greenwashing‑Risiken, Händlerbund



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