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Gesellschafter, Teilhaber und Co: So kannst du dich in Unternehmen einbringen

BEITRAG | Du möchtest dich finanziell an einem Unternehmen beteiligen? In diesem Beitrag erhältst du relevante Infos dazu und lernst die Möglichkeiten der Unternehmensbeteiligung kennen.

BEITRAG | Du möchtest dich finanziell an einem Unternehmen beteiligen? In diesem Beitrag erhältst du relevante Infos dazu und lernst die Möglichkeiten der Unternehmensbeteiligung kennen.

25.02.2022 | Ein Beitrag von einem ext. Redakteur | Bild: Jason Briscoe, Unsplash

Gründe, um sich an einem Unternehmen finanziell zu beteiligen, gibt es viele. Sei es, um ein passives Einkommen aus den Umsatz- und Gewinnbeteiligungen zu generieren oder ganz einfach, weil man an die Zukunft des Unternehmens glaubt und das Geschäftsmodell unterstützen möchte. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Möglichkeiten es gibt, sich in ein Unternehmen einzubringen.

Was versteht man unter einer Unternehmensbeteiligung?

Die klassische Form, Anteile an einem Unternehmen zu erwerben, sind Aktien. Unternehmensgewinne werden als Dividenden ausgeschüttet. Die Möglichkeiten, sich bei Unternehmensentscheidungen einzubringen, sind jedoch eher gering, da man sich in der Regel mit kleinen Aktienanteilen an einem Großkonzern beteiligt und Unternehmensentscheidungen auf Aktionärsversammlungen getroffen werden. Es gibt aber auch Möglichkeiten, sich z. B. in kleineren und inhabergeführten Familienbetrieben finanziell einzubringen.

Grundsätzlich geht es darum, mit einer Kapitalbeteiligung mit seiner Einlage Anteile an einer Firma zu erwerben. Du wirst dadurch Mitgesellschafter*in des Unternehmens. Mit dieser Unternehmensbeteiligung erwirbst du neben Rechten allerdings auch Pflichten, da du - je nach juristischer Form der Firma - auch eine Haftung für den Betrieb übernimmst. Neben der Rechtsform des Unternehmens spielt natürlich auch die individuelle Ausgestaltung des Beteiligungsvertrages eine Rolle.

So findest du geeignete Unternehmen für eine Beteiligung

Wenn du darüber nachdenkst, dein Kapital in ein Unternehmen einzubringen, solltest du dir überlegen, in welche Branche du einsteigen möchtest, falls du das noch nicht getan haben solltest. In welchen Bereichen kennst du dich gut aus und mit welchen Skills kannst du dich einbringen? Wo liegen deine persönlichen Interessen und welche Firmen gibt es grundsätzlich in dieser Branche? Recherchiere in dem für dich in Frage kommenden Umkreis nach Unternehmen, die für dich relevant sein können.

Bei der Auswahl eines passenden Unternehmens, bei dem eine Investition in Form einer Beteiligung sinnvoll sein könnte, gilt es, folgende Fragen zu klären:

  • Kannst du dich mit den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens identifizieren?
  • Welche Rechtsform weist das Unternehmen auf (GmbH, KG, oHG usw.)? Wie sehen die Verhältnisse der Haftung aus?
  • Wie lange besteht das Unternehmen und wie hat sich die Firma in den vergangenen Jahren entwickelt?
  • Wie sieht die wirtschaftliche Lage und der Ruf der Firma aus?
  • In welchem Bereich könnte das Unternehmen von deiner Mitarbeit oder Beteiligung profitieren?

Der finanzielle Background des Unternehmens, das du ins Auge gefasst hast, ist besonders spannend. Schließlich möchtest du ja dem Unternehmen ein Angebot unterbreiten, eigenes Kapital in die Firma einzubringen. Deshalb solltest du dir vorab im Rahmen der Möglichkeiten ein Bild von der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens verschaffen. Bei Kapitalgesellschaften liegen die Bilanzen im Bundesanzeiger öffentlich vor. Sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen über eine hohe Fremd- und niedrige Eigenkapitalquote verfügt, könnte die Firma durchaus Interesse an weiterem Kapital in Form einer Beteiligung haben. Aber auch Unternehmen, die mit einer hohen Eigenkapitalquote ausgestattet sind, könnten Bedarf an zusätzlichem Kapital haben, sei es für die Verwirklichung von Expansionsplänen oder für neue Investitionen.

Interessant ist auch der Produktionsfaktor Know-how. Eine Firma, die zwar noch gut "läuft", aber in den letzten Jahren ein wenig den Anschluss an neue Technologien verpasst haben könnte, würde davon profitieren, wenn durch dein Wissen neue Ideen und frischer Wind in das Unternehmen kommen.

Gesellschafter, Teilhaber, "& Co." - was sind die Unterschiede?

Bei Personengesellschaften hast du Möglichkeiten der unternehmerischen Mitgestaltung und beziehst Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Dagegen beziehen die Teilhaber einer Kapitalgesellschaft ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Begriffe Gesellschafter, Teilhaber und Kompagnon unterscheiden sich lediglich in ihrem Ursprung. Ein Gesellschafter kann eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein, aber auch eine natürliche Person, die sich mit einer Kapitalanlage einbringt. Ein Gesellschafter kann jederzeit durch einen Gesellschaftervertrag in eine bestehende Gesellschaft eintreten.

Unterschiede gibt es bei der Haftung, je nachdem, ob du dich an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligen möchtest. Bei einer Personengesellschaft trägst du als Gesellschafter ein Unternehmensrisiko und haftest unbegrenzt mit deinem Privatvermögen. Anders sieht es aus, wenn du z. B. als Kommanditist einer KG auftrittst. Hier ist der Verlust auf deine Stammeinlage begrenzt. Erst wenn sämtliche Stammeinlagen aller Kommanditisten verbraucht sind, ist die KG insolvent.

Wie kann man Teilhaber werden?

Als Teilhaber einer Personengesellschaft schließt du dich mit anderen Gesellschaftern zusammen, um als gemeinsamen Zweck die Erwirtschaftung von Gewinnen zu fördern. Sobald alle Gesellschafter ihre vereinbarten Stammeinlagen geleistet haben, ist jede*r Einzelne am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Alle Gewinne und Verluste werden unabhängig von den Einlagen auf alle Gesellschafter verteilt.

Alle Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht auf eine gemeinsame Geschäftsführung. Die Pflichten bestehen aus der Zahlung der vereinbarten Einlagen und der Förderung der Gewinnerzielung des Unternehmens. Abweichungen von dieser Regelung können vertraglich festgelegt werden.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Teilhabe einfacher geregelt. Am einfachsten ist die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft. Hier musst du nur entsprechende Anteile an der Börse erwerben und bist dann Aktionär.

Geeignete Betriebe ansprechen - der erste Kontakt

Nachdem du nach deinen Recherchen geeignete Unternehmen ausfindig gemacht hast oder vielleicht schon seit Längerem eine Firma deiner Wahl ins Auge gefasst hast, steht nun die erste Kontaktaufnahme an. Hier gibt es keine vorgefertigte Standardlösung, du kannst dich also auf dein Bauchgefühl verlassen und eine geeignete Kontaktaufnahme wählen. Natürlich sprichst du den/die Inhaber*in eines alteingesessenen Handwerkbetriebes anders an als den/die Manager*in eines serviceorientierten Unternehmens. Hier ist also Anpassung gefragt.

Bei kleineren Familienunternehmen ist der persönliche Kontakt die erste Wahl. Besuche den Chef oder die Chefin direkt vor Ort, stelle dich vor und erläutere dein Anliegen. Dieser "Überfall" ist durchaus eine geschickte Strategie, da der geschäftsinhabenden Peron oft die Zeit fehlt, z. B. auf Briefe, E-Mails oder Anrufe zu reagieren, die zunächst unwichtig erscheinen. Du bist schon mal da und dein*e Gesprächspartner*in kann direkt reagieren.

Bei größeren Unternehmen ist es natürlich etwas schwieriger, einen zielführenden Kontakt herzustellen. Hier muss man sozusagen zunächst an einer*m Sekretär*in vorbei, der/die Kontaktanfragen vorselektiert. Hier ist eine telefonische Anfrage nach einem Termin sinnvoll, und vielleicht wirst du sogar direkt zum Chef bzw. zur Chefin durchgestellt. Bei Interesse wirst du dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Auch ein strategisch und durchdacht formulierter Brief kann zum Ziel führen. Bedenke aber die Menge an Briefpost, die ein*e Unternehmensinhaber*in täglich in der Postmappe vorfindet. Wie beim klassischen Bewerbungsschreiben ist es hier wichtig, sich von der Masse abzuheben und deutlich zu machen, dass es sich um keinen Werbebrief handelt. Auch solltest du nicht vergessen, nach Ablauf einer gewissen Zeit telefonisch nachzufassen. Frage nach ein paar Tagen einfach nach, ob der Brief angekommen ist und Interesse an der Thematik "Neues Kapital für das Unternehmen" besteht.

Beteiligung an Firmen im Freundes- und Verwandtenkreis

Falls du mit dem Gedanken spielst, dich in die Firma eines Freundes bzw. einer Freundin oder nahen Verwandten als Teilhaber einzukaufen, spricht zunächst grundsätzlich nichts dagegen. Bedenke aber: Bei Geld hört die Freundschaft auf! Auch wenn man die Teilhaber, mit denen man zusammenarbeiten möchte, gut kennt, sollte man die notwendigen rechtlichen Formalitäten nicht vergessen und diese von einem Fachanwalt prüfen lassen. Insbesondere bei gemeinsamer Selbstständigkeit mit Freund*innen und Angehörigen ist es essenziell wichtig, dass jede*r über seine/ihre Rechte und Pflichten informiert ist.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei einigen Worten auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

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